Befreiende Selbstanzeige – Wann ist die Flucht nach vorne möglich?
Katholiken kennen das: nach einer Beichte und einer Buße sind alle Sünden vergeben und vergessen. Im Strafrecht ist ein solches Verhalten undenkbar, Verfehlungen werden geahndet, mit oder ohne Beichte. Doch es gibt eine Ausnahme: die Selbstanzeige im Steuerrecht. Thomas Kunsch, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Katholiken kennen das: nach einer Beichte und einer BußeARTIKEL LESEN