Mindestlohngesetz: Packservice handelt garantiert gesetzeskonform Die Packservice-Gruppe ist „Trusted Co-Packer“ – ein rundum rechtssicher handelnder Partner. (Bildquelle: Packservice) Karlsruhe, 31. März 2015 – Jetzt wurde bestätigt: Die Packservice-Gruppe ist „Trusted Co-Packer“ – ein rundum rechtssicher handelnder und verlässlicher Partner. Packservice hat sich mit Hilfe der Stuttgarter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft H/W/SARTIKEL LESEN