Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Am Abschluss eines Aufhebungsvertrages haben regelmäßig besonders Arbeitgeber ein Interesse, weil sie damit das Risiko einer ggf. unwirksamen Kündigung vermeiden, die in der Folge vom Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Deshalb bieten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stattdessen vielfachARTIKEL LESEN