Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Will der Chef einem Mitarbeiter kündigen, heißt es oft, er habe seine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt. Der Chef begründet die Kündigung in dem Fall mit einem bestimmten Verhalten des Arbeitnehmers, man nennt das dann „verhaltensbedingte Kündigung“. Viele ArbeitnehmerARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Fehlende Beweisbarkeit der Pflichtverletzung, fehlende Abmahnung, fehlende Betriebsratsanhörung – das sind die drei häufigsten Gründe, weswegen verhaltensbedingte Kündigungen scheitern. Beweisprobleme des Arbeitgebers Als Anwalt für Arbeitsrecht erlebe ich es häufig vor Gericht: Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer DingeARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Weisungsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das Direktionsrecht. In diesem Rahmen kann er Mehrarbeit auferlegen, er darf die Arbeitszeiten festlegen; die Teilnahme an Sitzungen und Schulungen darf er anordnen, es handelt sich dann um Arbeitszeit. DabeiARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Der Arbeitnehmer muss Rücksicht nehmen auf die Interessen seines Arbeitgebers, er darf ihm nicht schaden, nicht finanziell, und auch nicht in seinem Ansehen und seinem Image. Wer seinen Chef anzeigt oder Strafantrag stellt, riskiert diesen Imageschaden: Er kannARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das Direktionsrecht: Tut der Mitarbeiter nicht, was der Chef sagt, riskiert er die verhaltensbedingte Kündigung. Doch was darf der Arbeitgeber anweisen, und was nicht? Darf er beispielsweise die Teilnahme vorschreiben an einer SicherheitsunterweisungARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingteARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlichARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung – Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen VerstößenARTIKEL LESEN