(Bildquelle: Fotolia, Urheber: El Gaucho, ID: #15519434) Die finanzielle Unterstützung von Enkeln, ist für die meisten Großeltern eine Herzenssache. Während jedoch für Schenkungen an Ehepartner oder Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) großzügige persönliche Freibeträge bestehen, beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Personen der SteuerklassenARTIKEL LESEN