Versicherungsvermittler sind nach europäischem und nationalem Recht dazu verpflichtet, „angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“ nachzuweisen. Wie beim Taxischein ist auch bei der Versicherungsvermittlung vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit eine Prüfung abzulegen: In diesem Falle die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK) gemäß § 34d GewO. Ende März ist bei Wolters Kluwer in ZusammenarbeitARTIKEL LESEN

Seit Jahren unterliegt die Versicherungs- und Finanzvermittlung einer strengen Regulierung. Da verwundert es schon ein wenig, dass gerade das Maklerrecht im Wesentlichen durch die Rechtsprechung ausgestaltet wird. Damit Makler in Wahrnehmung ihrer Aufgaben die richtige Orientierung behalten, hat der Wissens- und Informationsanbieter Wolters Kluwer in Zusammenarbeit mit den Fachautoren undARTIKEL LESEN