Vorratsgesellschaften als Alternative zur Neugründung e|m|s® Unternehmensberatung Gründung einer GmbH: Die Gründung einer GmbH läuft grundsätzlich immer nach ein und demselben Schema ab. Die zwei groben Schritte sind der Abschluss des Gesellschaftsvertrages und die Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister. I. Gesellschaftsvertrag Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, regelt alle wichtigen FragenARTIKEL LESEN