Verfasser: Rechtsanwalt Christopher Koll, Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf Rechtsanwalt Christopher Koll, Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf Die betriebliche Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kann die Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung umfassen. Um eine solche handelt es sich, wenn die ArbeitnehmerARTIKEL LESEN