Vorgaben zu pfandbriefrechtlichen Meldungen

Die Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV) verpflichtet Pfandbriefbanken zu pfandbriefrechtlichen Meldungen. Für diese gibt es konkrete Vorgaben zur elektronischen Einreichung sowie zu den Datenformaten.

Meldungen an die BaFin sind über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) einzureichen. Für die Nutzung des Portals ist eine Registrierung notwendig.

Die Meldungen müssen als Excel-Tabelle eingereicht werden. Mittelfristig ist ein Umstieg auf das Dateiformat eXtensible Business Reporting Language (XBRL-Taxonomie) geplant.

Die Dateien müssen bereits jetzt einheitlich nach folgendem Muster benannt werden:

  • PfandMeldeV_[BAKNr. des einreichenden Instituts]_[Meldestichtag der einzureichenden Meldung im Format: JJJJ-MM-TT].

Falls eine bereits eingereichte Meldung korrigiert werden muss, ist die berichtigte Meldung vollständig erneut einzureichen und wie folgt zu benennen:

  • PfandMeldeV_[BAKNr. des einreichenden Instituts]_[Meldestichtag der einzureichenden Meldung im Format: JJJJ-MM-TT]_Korrektur_[Datum der Einreichung der korrigierten Fassung im Format: JJJJ-MM-TT].

Die eingereichten Dateien dürfen dabei in ihrer Struktur nicht verändert werden. Blätter, Zeilen oder Spalten dürfen nicht hinzugefügt oder gelöscht werden.

Für Meldungen im Excel-Format kann die anliegende Musterdatei „2023-03-14 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (clean).xlsx“ verwendet werden. Diese Musterdatei weist darüber hinaus in den Anlagen auf Berichtigungen offensichtlicher Unrichtigkeiten hin. Sie enthält zudem redaktionelle Präzisierungen.

In der zweiten Anlage „2023-03-14 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (markiert).xlsx“ sind die Felder der entsprechenden Abweichungen zu den Anlagen zur PfandMeldeV farblich kenntlich gemacht (vgl. auch das zusätzliche erste Übersichtsblatt in dieser Datei).

Diese Information durch die BaFin basiert auf § 5 Satz 2 PfandMeldeV.