Wenn der Bewerber etwas zu verbergen hat

Die Überprüfung von Lebensläufen schützt vor bösen Überraschungen

Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters birgt immer ein gewisses Risiko. Nicht nur, dass so mancher Bewerber sich im Vorstellungsgespräch Fähigkeiten zuschreibt, über die er gar nicht verfügt. Schlimmstenfalls hat sich der Arbeitgeber einen Angestellten mit krimineller Vergangenheit ins Haus geholt. Welche Folgen das haben kann, zeigt der aktuelle Fall einer Hebamme im Münchner Klinikum Großhadern: Die Frau steht unter Mordverdacht, weil sie Schwangere mit der Vergabe falscher Medikamente in Lebensgefahr gebracht haben soll. Besonders erschreckend: Die Frau war bei ihrem vorherigen Arbeitgeber bereits durch entsprechende Manipulationen aufgefallen. „Um Leben und Tod geht es im Betriebsalltag zwar zum Glück selten. Doch unlautere Mitarbeiter stellen für jedes Unternehmen eine akute Gefahr dar“, warnt Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Detektei Lentz. Er rät Arbeitgebern aus Erfahrung, den Lebenslauf von Bewerbern auf wichtige Positionen gründlich zu prüfen.

Die Münchner Hebamme hatte tadellose Referenzen vorzuweisen: In ihrem Arbeitszeugnis stand die Note „gut“, nichts in ihren Bewerbungsunterlagen gab Anlass zu Misstrauen. Die Warnung ihres früheren Arbeitgebers erreichte die Verantwortlichen im Klinikum Großhadern erst, nachdem die Probezeit der Frau bereits abgelaufen war. In dem Brief stand, dass die Mitarbeiterin „zur Gefahr für ihre Patientinnen werden könnte.“ Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes gegen die Geburtshelferin: Sie soll vier schwangeren Frauen in Großhadern bei Kaiserschnitt-Geburten ein blutverdünnendes Mittel gespritzt haben, so dass diese fast verblutet wären. Auch in ihrem vorigen Arbeitsverhältnis soll die Hebamme mit falsch verabreichten Medikamenten beinahe den Tod einer Schwangeren verursacht haben. Doch die Vorwürfe hatten sich damals nicht belegen lassen; der Ex-Arbeitgeber hatte sich daher mit der Frau in einem Vergleich geeinigt. „So leicht kann sich eine falsche Entscheidung bei der Stellenvergabe zu einem Fiasko für ein Unternehmen ausweiten“, sagt Marcus Lentz. „Zwar sorgen die Vergehen krimineller Mitarbeiter selten für so große Schlagzeilen wie die Manipulationen der Hebamme. Grundsätzlich aber drohen Unternehmen, die schwarze Schafe einstellen, große finanzielle Schäden und herbe Imageverluste.“

Ohne Beweise bleibt das Zeugnis lupenrein

Wie also können Unternehmen verhindern, einem Betrüger mit falschen Zeugnissen oder Schlimmerem aufzusitzen? Wie die Ereignisse in Großhadern belegen, ist es allein mit einer sorgfältigen Durchsicht der Unterlagen nicht getan. „Jeder Bewerber versucht, ein überzeugendes Bild von sich zu vermitteln. Wer etwas zu verbergen hat, wird sein Möglichstes tun, die dunklen Flecken in seiner Vita zu übertünchen“, weiß der Geschäftsführer der Detektei Lentz. Versuchter Mord mag eine Ausnahme sein – Mitarbeiterkriminalität aber ist ein Dauerthema. Chefermittler Marcus Lentz kennt aus seinem Alltag reichlich Beispiele: Lagerdisponenten, die teure Geräte aus den Regalen stehlen, leitende Angestellte, die Gelder veruntreuen, Büromitarbeiter, die Geschäftsgeheimisse an Konkurrenten verkaufen: „Oft stellt sich nachher heraus, dass die Täter nicht zum ersten Mal auffällig geworden sind. Meist entwickeln sich kriminelle Neigungen ja nicht über Nacht.“ Der Arbeitgeber hätte sich viel Ärger ersparen können, wenn er früh genug davon gewusst hätte. Der Knackpunkt ist nur: Die meisten Verantwortlichen in den Betrieben sind damit überfordert, Unregelmäßigkeiten aus früheren Beschäftigungsverhältnissen aufzudecken. In der Praxis trennen sich zwar viele Firmen von suspekten Angestellten. Sofern sie ihnen aber nichts nachweisen können, müssen sie ihnen ein sauberes Zeugnis mit auf den Weg geben. Dann ist der Arbeitnehmer wieder auf dem Stellenmarkt, mit einer astreinen Mappe – und bietet sich dem nächsten ahnungslosen Arbeitgeber an, der sich von ihm täuschen lässt.

Bei Recherchen am ehemaligen Arbeitsplatz kommt ans Licht, wenn etwas faul ist

Viele Unternehmen sind deswegen dazu übergegangen, ihre Bewerber grundsätzlich von spezialisierten Wirtschaftsermittlern auf Herz und Nieren prüfen zu lassen – bevor sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. „Wer sich allein auf die Bewerbungsmappe verlässt, geht inzwischen ein wachsendes Risiko ein“, betont Marcus Lentz. „Selbst Mehrfach-Straftäter können so in sensible Unternehmensbereiche kommen, weil die Arbeitgeber in vielen Branchen nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen dürfen.“ Eine Detektei dagegen hat weit reichende Möglichkeiten, die Vergangenheit eines möglichen neuen Mitarbeiters genau zu durchleuchten: Hierbei werden nicht nur alle Angaben in der Vita auf Plausibilität abgeklopft, sondern der Ruf, die wirtschaftliche Situation und mögliche Vorstrafen des Kandidaten durchleuchtet. „Zu einer umfassenden Bewerber-Analyse gehört auch, dass die Detektei sich an den vorherigen Arbeitsstellen des Bewerbers umhört“, sagt der Chef-Ermittler. „Eine gezielte, einfühlsame Recherche bringt in aller Regel schnell ans Licht, wenn etwas mit der Person faul ist.“ Somit kann der Einsatz einer Detektei dem Arbeitgeber Sicherheit verschaffen. Zwar geht es bei den meisten Fällen von Bewerbungsschwindel nicht um schwer wiegende Verbrechen, sondern eher um Mauscheleien, geschönte Diplome, fingierte Referenzen und kaschierte Lücken im Lebenslauf. Aber auch solche Tricks können für Arbeitgeber kostspielige Folgen haben. Gut beraten ist daher, wer solche bösen Überraschungen von vornherein mit einer eingehenden Überprüfung ausschließt.

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