Rückabwicklung von Renten- bzw. Lebensversicherungen nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Rückabwicklung von Renten- bzw. Lebensversicherungen nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html Die Belehrung über Fristbeginn und -dauer muss in der Widerrufsbelehrung selbst erfolgen. Ansonsten kann eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung widerrufen und rückabgewickelt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch Jahre nach VertragsabschlussARTIKEL LESEN