OLG Schleswig-Holstein: Rechtzeitige Erbausschlagung
OLG Schleswig-Holstein: Rechtzeitige Erbausschlagung Die Frist zur Ausschlagung eines Erbes beträgt sechs Wochen. Die Frist läuft aber erst, wenn der Erbe Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat, stellte das OLG Schleswig-Holstein klar (Az.: 3 Wx 96/15). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:ARTIKEL LESEN