OLG Köln: Werbung mit „Top Preis“ ist nicht mit Werbung mit „Höchstpreis“ gleichzusetzen
OLG Köln: Werbung mit „Top Preis“ ist nicht mit Werbung mit „Höchstpreis“ gleichzusetzen Werbung mit einem „Top Preis“ ist nicht mit der Werbung mit einem „Höchstpreis“ gleichzusetzen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 6 U 173/14). Gold hat seinen Preis – sowohl beim Ankauf als auch beim Verkauf. DieARTIKEL LESEN