ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Internet- und Kabelfernsehen: Sonderkündigungsrecht bei Umzug +++ Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen – auch wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt laut ARAG erst ab dem Tag des UmzugsARTIKEL LESEN