Wettbewerbsverstoß – Werbung muss über vom Preisnachlass ausgeschlossene Waren informieren
Wettbewerbsverstoß – Werbung muss über vom Preisnachlass ausgeschlossene Waren informieren Sind bestimmte Produkte von einer Werbeaktion ausgenommen, muss darauf deutlich hingewiesen werden. Ansonsten liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wie das Landgericht Arnsberg entschieden hat. Bei Werbeaktionen lauern verschiedene Fallstricke, die schnell zu einem Wettbewerbsverstoß mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen führen können.ARTIKEL LESEN