BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsräten
BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsräten Ein Aufsichtsrat ist nicht automatisch ein Unternehmer. Dementsprechend unterliegen seine Leistungen nicht zwangsläufig der Umsatzsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. In der deutschen Rechtsprechung galten Aufsichtsräte lange als Unternehmer und die Vergütung ihrer Tätigkeiten unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der BFH hat sich mit seinem aktuellen UrteilARTIKEL LESEN