OLG Hamm zur Meldung von Rechtsverstößen im Online-Handel
OLG Hamm zur Meldung von Rechtsverstößen im Online-Handel Ein Unternehmen verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, wenn es einen Rechtsverstoß eines Konkurrenten bei einer Online-Handelsplattform meldet und dieser Verstoß tatsächlich vorliegt, so das OLG Hamm. Beim Handel im Internet kommt es immer wieder zu Wettbewerbsverstößen. Große Online-Plattformen haben daher Meldesysteme für derartigeARTIKEL LESEN