Neue EU-Richtlinie verlangt Zwangsdynamisierung unverfallbarer Betriebsrentenanwartschaften
Arbeitgeber müssen betriebliche Altersversorgungssysteme überdenken Trotz Widerstand aus Deutschland und anderen Mitgliedsländern ist heute die EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Begründung und Wahrung von Betriebsrentenansprüchen in Kraft getreten. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Arbeitsplatzwechsel innerhalb der EU erleichtern. Die wichtigsten Punkte der so genannten Mobilitätsrichtlinie: Arbeitnehmern wird schon nach dreiARTIKEL LESEN