DDoS Angriffe sind strafbar! Hoffentlich weiss unser Angreifer das!

Das Lahmlegen eines Webservers mit massenhaften Anfragen ist strafbar: Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf handelt es sich bei den sogenannten Distributed-Denial-of-Service-Attacken um Computersabotage. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis.Da unser Angreifer, den wir vermuten vorbestraft ist, und sein Mitauftraggeber derzeit ein Strafverfahren zu erwarten hat, allerdings in einem anderen Deliktbereich, dürfte das Urteil dann schon etwas härter ausfallen-wenn wir mit unseren Vermutungen denn richtig liegen. Sie wissen doch, wenn es dann hart auf hart kommt, dann wollen Ihre sonstigen Beteiligten von Nichts gewusst haben. Das mus M. dann alleine ausbaden. Nun gut, jeder muss wissen was er tut. Nun warten wir die Ermittlungsergebnisse einmal ab, und dann schauen wir weiter. So lange erwarten Sie alle News unter www.diebewertung-info.de und www.diebewertung.info oder http://diebewertung.de