Insolvenz der WGF AG: Anleger sollten nicht auf Wunder hoffen

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.

Insolvenz der WGF AG: Anleger sollten nicht auf Wunder hoffen

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

9. Oktober 2014. Laut Insolvenzplan der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (Düsseldorf) sollen Anleihegläubiger eine Rückzahlungsquote von 60 Prozent erhalten. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) rät dennoch Anlegern, ihre Forderungen auf weitere Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Die vom Düsseldorfer Immobilienkaufmann Pino Sergio gegründete WGF AG konzentrierte sich seit ihrer Gründung im Jahr 2003 auf die deutschlandweite Projektentwicklung im Immobilienbereich. Die WGF finanzierte sich mit Genussrechten und durch verschiedene Emissionen von insgesamt acht Hypothekenanleihen. Nach einem für das Jahr 2011 bilanzierten Verlust von knapp 72 Millionen Euro ging das Unternehmen in die Insolvenz in Eigenverwaltung. Seit Mitte Juli 2013 ist der Insolvenzplan nun rechtskräftig, so das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 504 IN 269/12).

In einer Pressemitteilung stellte der Vorstandsvorsitzende Pino Sergio den Anlegern eine Quote von 60 Prozent und mehr in Aussicht. Die Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net), Claudia Lunderstedt-Georgi: „Dass die Anleihegläubiger tatsächlich 60 Prozent ihres Kapitals wiederbekommen, hängt nicht von einer Aussage des Vorstandsvorsitzenden ab, sondern davon, ob die Immobilien-Firma nun nach Vorgabe der Verwalter erfolgreicher wirtschaften kann, als sie das in der Vergangenheit getan hat.“

Die DVS-Geschäftsführerin kennt viele Fälle, in denen Anleger mit solchen Aussagen ruhig gestellt werden sollen. WGF-Anlegern, die eine Hypothekenanleihe erworben, oder Genussrechte gezeichnet haben, empfiehlt der DVS dringend die entsprechenden Forderungen anzumelden, falls dies noch nicht geschehen sei. „Natürlich sollten auch andere mögliche Ansprüche durch einen auf das Kapitalrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden“, ergänzt Lunderstedt-Georgi. „Schließlich kommen durchaus noch Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren in Betracht“, so die Geschäftsführerin und spielt dabei auf sittenwidrige Schädigung, Untreue, Betrug, Prospekthaftung und Insolvenzverschleppung an.

Anleihegläubiger, die ihren Schaden begrenzen wollen, sollten auch Ansprüche gegenüber Berater, Vermittler oder Kreditinstitute prüfen lassen. „Es wäre nicht das erste Mal, dass die Anleger bei der Zeichnung ihrer Beteiligung nicht über wirklich alle Risiken ihres Engagements aufgeklärt wurden“, kommentiert Claudia Lunderstedt-Georgi.

Der DVS hat im März 2013 die Arbeitsgemeinschaft WGF AG gegründet.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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