Bettina M. Rau-Franz Essen, 04. Juni 2012****** Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen (R33.4 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien) ab. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und RechtsanwaltskanzleiARTIKEL LESEN