Die AFA AG bietet je nach Sparziel verschiedene Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen (VL) an. VL-Verträge gibt es beispielsweise als Fonds­sparpläne, Bauspar­verträge oder für die Tilgung eines Baukredits. Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest hat alle Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen überprüft und ebenso wie die AFA AG festgestellt: „Die besten Rendite­aussichtenARTIKEL LESEN

Die AFA AG rät den Verbrauchern seit Jahren, zum Aufbau der privaten Altersvorsorge in Fondssparpläne zu investieren. In der neuen Finanztest-Ausgabe 07/2014 empfiehlt die Stiftung Warentest ebenfalls Fondssparpläne als ideales Produkt zur Vorsorge. Genau wie die AFA AG meinen auch die Finanztest-Mitarbeiter der Stiftung Warentest, dass der Faktor Zeit beim VermögensaufbauARTIKEL LESEN

Für die AFA AG zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Vorsorge-Produkten überhaupt. Auch die Finanztest-Redaktion von Stiftung Warentest ist dieser Ansicht. In der aktuellen Ausgabe der Finanztest 07/2014 hat sich die Stiftung Warentest ausführlich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt. Genau wie die AFA AG rät auch die Stiftung Warentest/Finanztest denARTIKEL LESEN

Die Stiftung Warentest/Finanztest empfiehlt genau wie die AFA AG die sorgfältige Prüfung vor Kündigung von Alt-Verträgen. Neue Verträge, die auf den ersten Blick attraktiv wirken, müssen es nicht unbedingt sein. Wer heute seine Geldanlagen überprüfen lässt, sollte sich die Rendite der angebotenen Versicherungen genau anschauen. „Wechseln Sie nicht übereilt, sondernARTIKEL LESEN

Die AFA AG und die Stiftung Warentest/Finanztest empfehlen Fondssparpläne zur Altersvorsorge. „Fondssparpläne sind das Mittel der Wahl, um regelmäßig zu sparen und eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen“, erklärte Finanztest in der Themenvorschau. Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Finanztest beschäftigt sich ausgiebig mit dem Thema Fondssparpläne. Die Finanztest-Redaktion von Stiftung Warentest erläutertARTIKEL LESEN

  Wer nicht rechtzeitig für das Alter vorsorgt, dem droht später die Altersarmut. AFA AG und Finanztest/Stiftung Warentest empfehlen den Menschen deshalb seit vielen Jahren, rechtzeitig privat vorzusorgen. In der aktuellen Ausgabe Finanztest 07/2014 beschäftigt sich die Stiftung Warentest ausführlich mit dem Thema Fondssparpläne. Ebenso wie die AFA AG empfiehltARTIKEL LESEN

Die Stiftung Warentest feiert in diesem Jahr ihren 50. Geburtstag und der unabhängige Finanzdienstleister AFA AG gratuliert recht herzlich. Die Stiftung Warentest mit den Zeitschriften Test und Finanztest ist eine deutsche Verbraucherorganisation, deren Testmethoden allerdings gerade in letzter Zeit immer wieder öffentlich kritisiert wurden. Jüngst titelte die Wirtschaftswoche „Die StiftungARTIKEL LESEN

Eine gute Nachricht konnten Kunden der AFA AGin der Finanztestlesen. In der Ausgabe 03/2013 unterstrich die Stiftung Warentest mit der Finanztest die außergewöhnlich konstant starke Performance des AFA Global Werte Stabilisierungsfonds AGWS. Die Finanztest lobte ausdrücklich den dort genannten Warburg Value, dessen Overlaymodell der AFA Global Werte Stabilisierungsfonds ist. Die Finanztest wörtlich überARTIKEL LESEN

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) wollen Anleger vor dubiosen Geldanlagen besser schützen, wie Stiftung Warentest und Finanztest berichten. Dazu stellten die Minister am 22.05.2014 in Berlin den „Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ vor, der neue Informationspflichten, strengere Prospektregeln, Werbebeschränkungen und mehr Kompetenzen fürARTIKEL LESEN

Der unabhängige Finanzdienstleister AFA AG mit Sitz in Berlin und Cottbus spricht sich ebenso wie das Finanzmagazin Finanztest von der Stiftung Warentest gegen undurchsichtige und riskante Geldanlagen aus.Die Verbraucher verdienen eine bessere Beratung und mehr Transparenz, so lautet das Fazit der Diskussion zum Thema „Gute Finanzberatung?“, die am 22. und 23.ARTIKEL LESEN

Die Verbraucher verdienen eine bessere Beratung und mehr Transparenz, so lautet das Fazit der Diskussion zum Thema „Gute Finanzberatung?“, die heute im Rahmen der zweitägigen Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen in Hamburg stattfand. Auf dem Panel diskutierten Thomas Schröder von der AFA AG Rostock, Dr. Erich Paetz (BMELV), Johannes Muschik (FESIF), Dr. FredARTIKEL LESEN

Extravereinbarungen sind zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkt die Verbraucherrechte, indem er in einem Urteil vom 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Zuvor wurde in Entscheidungen vom November und Dezember 2013 auch die Rechtmäßigkeit separater Vergütungsvereinbarungen festgestellt. Der Bundesgerichtshof wies in seinem jüngsten Urteil zu diesem ThemaARTIKEL LESEN

Wie zuvor in den wegweisenden Entscheidungen vom November und Dezember 2013 zur Rechtmäßigkeit separater Vergütungsvereinbarungen, hat der BGH mit seiner aktuellen Entscheidung vom 12.03.2014 erneut festgestellt, dass separate Vereinbarungen über die Kosten wie beispielsweise eine Kostenausgleichsvereinbarung KAV grundsätzlich gültig sind. Sie verstoßen nicht gegen §§ 169 III S. 1, 169ARTIKEL LESEN