Erbanspruch des Enkels bei Enterbung des Sohnes
ARAG Experten erläutern ein aktuelles Gerichtsurteil Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Im konkreten Fall verstarb ein 72 Jahre alter Erblasser im Oktober 2011. Er hinterließ einen Nachlass und eine Lebensversicherung im – gerichtlich festgestellten –ARTIKEL LESEN