Die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert: Urteil in Kürze – Arbeitsrecht
Entschädigung für Diskriminierung bei der Stellensuche? Provoziert der Bewerber eine Absage, kann er keine Entschädigung fordern. (Bildquelle: ERGO Group) Wer sich nur deshalb auf eine Stelle bewirbt, um eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz zu kassieren, hat keinen Anspruch auf Zahlungen. Die Ablehnung eines ungeeigneten Bewerbers, dessen Bewerbungsschreiben obendrein inhaltlicheARTIKEL LESEN