Vom Wohnort zum Kunden – Fahrzeit oder Privatvergnügen
Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf Schließt der Arbeitgeber seine Niederlassung und weist er seine Außendienstmitarbeiter an, in Zukunft direkt von ihrem Wohnort aus die Kunden aufzusuchen und nach Besuch des letzten Kunden an ihren Wohnort zurückzukehren, handelt es sich bei der Fahrzeit vom Wohnort zum erstenARTIKEL LESEN