Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ein Grund für die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Auftraggeber oftmals, dass dann kein Kündigungsschutz greift. Das geht solange gut, wie es sich auch tatsächlich um freie Mitarbeiter handelt. Handelt es sich aber tatsächlich um Scheinselbstständige, kann das fürARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter sollten keine Elemente eines Arbeitsvertrags auftauchen. Zahlreiche Auftraggeber unterliegen aber dem Irrtum, dass durch perfekt aufgesetzte Verträge das Risiko der Scheinselbstständigkeit komplett ausgeschlossen werden kann. Sie investieren dann dabei eine Menge ZeitARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der PraxisARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ich erlebe immer wieder, dass sich Auftraggeber speziell bei anstehenden Betriebsprüfungen Sorgen darüber machen, dass einzelne Mitarbeiter scheinselbstständig sein könnten. Oftmals sieht es folgendermaßen aus: Die Verträge mit den freien Mitarbeitern sind zumeist ordnungsgemäß, sprich inhaltlich auch tatsächlich solcheARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Keine Rechtssicherheit: Willkür der Gerichte, Einzelfallprüfungen und generell Unübersichtlichkeit sind prägend, wenn es darum geht, Selbstständige und Scheinselbstständige, also Arbeitnehmer voneinander abzugrenzen. De Gesetzgeber hat es in der Vergangenheit nicht geschafft, durch eindeutige Kriterien zur Abgrenzung Rechtssicherheit zu schaffenARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Um der Annahme von Scheinselbstständigkeit zu entgehen, gründen freie Mitarbeiter in der Praxis oftmals eine GmbH, die dann an ihrer statt für den Auftraggeber tätig wird. Scheinselbstständigkeit durch GmbH-Gründung nicht ausgeschlossen: Eine solche Konstruktion stellt in der Regel eineARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Einige Auftraggeber lassen Auftragnehmer in der Praxis im Home-Office arbeiten, um so Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Home-Office schließt Scheinselbstständigkeit nicht aus. Nicht nur Selbstständige, auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein. Es kommt letztlich maßgeblich auf die tatsächliche Vertragsdurchführung an.ARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Die Abgrenzung lässt sich in der Praxis häufig kaum rechtssicher vornehmen. Nur weil ein Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er tatsächlich selbstständig ist. Entgegen anderslautender Meinungen ist die Anzahl derARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ich habe immer wieder mit Auftraggebern zu tun, bei denen Betriebsprüfungen anstehen und die sich Sorgen machen im Hinblick auf mögliche Scheinselbstständige. Dabei ist es oftmals so, dass die entsprechenden Mitarbeiter zunächst auch tatsächlich freie Mitarbeiter waren. Dann verändertARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird. GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit: Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichenARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern ist mit Sicherheit eines der unübersichtlichsten Problemfelder im Arbeitsrecht. Die Gerichte prüfen einzelfallbezogen, die Beurteilung ist dabei beinahe der Willkür der Gerichte ausgesetzt, könnte man sagen. Darüber hinaus gehen Arbeitsgericht, FinanzgerichteARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus. Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein: Es kommt für die Beurteilung, obARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum von Auftraggebern, dass der bloße Abschluss eines Vertrages mit dem freien Mitarbeiter die Scheinselbstständigkeit ausschließe. Ausgangspunkt der Prüfung ist der Vertrag über freie Mitarbeit: Der Vertrag mit dem freien Mitarbeiter darf zunächst einmalARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen. Die Abgrenzung zwischen einem freien Mitarbeiter (Selbstständiger) und einem Arbeitnehmer (Scheinselbständiger) ist in der Praxis schwierig. Immer wieder hört man das Argument, dass man ja schon deswegen echter Selbstständiger sei, weil man für mehrere Auftraggeber tätig ist. DiesesARTIKEL LESEN

Wie sich Unternehmen und insbesondere Callcenter datenschutzrechtlich schützen können. Vorsicht Datenschutzskandal Viele Unternehmen arbeiten als verlängerter Arm für andere Unternehmen, um bestimmte Prozesse zu übernehmen. Diese Unternehmen haben sich auf diese bestimmten Tätigkeiten derart spezialisiert, dass sie mit ihrer Dienstleistung kaum noch zu überbieten sind. Werden diesen sogenannten Outsourcern personenbezogeneARTIKEL LESEN