Gesetzliche Neuregelung im Maklerrecht
– wenig nachgedacht und am Ziel vorbei – Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser bedürfen in Zukunft der Schriftform – Maklerkosten sollen auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden – Makler tragen das Provisionsrisiko – Verbraucher können unter Umständen gezahlte Provision zurückfordern Siegburg, 21. Januar 2021 Neuregelungen im Maklerrecht Maklerverträge über denARTIKEL LESEN