Falschaussage vor Gericht – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wer vor Gericht falsch aussagt, macht sich strafbar. (Bildquelle: ERGO Group) Viktor M. aus Nürnberg: Ich bin als Zeuge bei einem Verkehrsunfall vor Gericht geladen. Einen der beteiligten Autofahrer kenne ich und möchte ihn nicht belasten. Muss ich bei meiner Aussage wirklich jede meiner Beobachtungen nennen? Michaela Rassat, Juristin derARTIKEL LESEN