Haben Sie Fragen zu den Arbeitszeiten laut Jugendschutzgesetz? Rufen Sie an unter 09431 998 00 50 (Bildquelle: © Karsten Ehlers / panthermedia.net) Bei berufstätigen Erwachsenen im Angestelltenverhältnis regelt das Arbeitszeitgesetz die erlaubten Arbeitsstunden bzw. -zeiten. Die diesbezüglich festgelegten Grenzen dürfen lediglich in explizit definierten Ausnahmefällen überschritten werden. Für Jugendliche respektiveARTIKEL LESEN

§ 3 des Jugendschutzgesetzes verpflichtet Veranstalter und Gewerbetreiben-de, die Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit sowie im Bereich der Medien durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Auch § 10 „Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren“ zählt zu den aushangpflichtigen Vorschriften. Hier wurden zum 1. April 2016ARTIKEL LESEN