Das private Pflegegutachten:www.Pflegegutachten-zentrale.de
Bis vor einigen Jahren gab es den Berufsstand des/der privaten Pflegegutachters/Pflegegutachterin nicht in unserer Gesellschaft.ARTIKEL LESEN
Bis vor einigen Jahren gab es den Berufsstand des/der privaten Pflegegutachters/Pflegegutachterin nicht in unserer Gesellschaft.ARTIKEL LESEN
Nun, schon wieder eine Woche vorbei. In Sachsen mit einem Feiertag verbunden, als einzigem Bundesland in Deutschland. Weg damit, denn der Feiertag passt nicht mhr in unsere heutige Zeit.Viele Menschen müssen trotzdem arbeiten, egal ob Feiertag oder nicht.Auch zum Thema ACI in Zusammenhang mit den Rechtsanwaltskanzleien BMP und Göddecke erreichtenARTIKEL LESEN
Viele Fehler kann man als Betroffner schon bei der Beantragung der Pflegestufe machen.ARTIKEL LESEN
Als private Pflegegutachterin handele ich bei der Beantragung des Pflegegeldes immer in Ihrem Interesse, vorallem bei der Erstellung des privaten Pflegegutachtens. Dessen Erstellung empfehle ich Ihnen immer, denn die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medzinischen Dienst der Krankenlasse, ist aus meiner Sicht nicht immer neutral und geeignet Ihre berechtigten AnsprücheARTIKEL LESEN
Sylvia Grünert ist seit Jahren aktiv in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, kennt deren Probleme im täglichen Arbeitsablauf und kennt die Schwierigkeiten die dann entstehen können, wenn man bei der Erstellung des Pflegeguatchtens keinen „Experten“ an seiner Seite hat.Eine Expertin, in diesem Fall, die sich genau mit all diesen Problemen auskennt.SylviaARTIKEL LESEN
Pflegegutachten nach § 37 SGB XIARTIKEL LESEN
Das Thema Pflege beschäftigt unsere Gesellschaft immer mehr. Angehörige oder wir selber werden mit dem Thema „Pflege“ konfrontiert. Pflege ist immer mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden.ARTIKEL LESEN
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.ARTIKEL LESEN
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