Steuerberater Roland Franz Essen – Obwohl viele kleine Photovoltaikanlagen kaum Gewinn bringen, stuft das Finanzamt deren Stromerzeugung als Gewerbebetrieb ein und fordert eine Gewinnermittlung und Umsatzsteuererklärung an. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass manARTIKEL LESEN