Software organisiert und verwaltet die wiederkehrende Prüfung von Flurförderzeugen, Stapler und Hubwagen Wer Stapler oder Flurförderzeuge einsetzt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu überprüfen zu lassen. Bei der Wiederkehrende Prüfung werden Stapler, Flurförderzeuge und Hubwagen durch einen sachverständigen Prüfer auf Sicherheit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit kontrolliert.ARTIKEL LESEN

Ein konkreter Ratgeber, wie sich Prüflinge vor den schlimmsten Pannen schützen und im Kolloquium bessere Noten erzielen 57 Tipps, die in keinem Lehrbuch stehen, hat der langjährige Prüfer, Dr. Joachim von Hein zusammengetragen, darunter die häufigsten Prüfungsfragen mit Antworten! Seine Hinweise gelten im übertragenen Sinne genauso für Reden oder Präsentationen.ARTIKEL LESEN

Öffentlichkeit (Bildquelle: @Pixabay) Paragraph § 106 Urheberrechtsgesetz – unbekannte Norm oder scharfes Schwert des Strafrechts? von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt in Berlin Urheberrecht gilt als schwierig; der bundesdeutsche Gesetzgeber hatte auch erst 1965 eine Vollregelung des Rechtsgebietes vorgenommen durch das Urheberrechtsgesetz (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte). Darf ich fremde Texte,ARTIKEL LESEN

Google Bewertungen (Bildquelle: @Pixabay) Einstweilige Verfügung gegen Google erlassen – Konzern muss 1-Sterne-Bewertung zügig löschen, von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin Das Landgericht Köln (LG Köln) hat mit Beschluss vom 18.08.2020 zu dem Az. 28 O 279/20 geurteilt, dass der Internetkonzern Google schnell und effizient arbeitenARTIKEL LESEN

und Schulungsangebot wählen und rechtzeitig Termine sichern KRAUSE bietet umfangreiche Schulungsmöglichkeiten zur Arbeitssicherheit Der heutige Arbeitsalltag ist geprägt von stetiger Veränderung und permanentem Wandel. Die regelmäßige Weiterbildung von Mitarbeitern in Unternehmen ist deshalb wichtiger denn je. Insbesondere, wenn es um die Gesundheit der Mitarbeiter und damit verbunden um erhebliche HaftungsrisikenARTIKEL LESEN

und Unterweisungen für sicheres Arbeiten in der Höhe Maßgeschneiderte Mitarbeiter-Sicherheit bei KRAUSE Arbeiten in der Höhe gehören fast in jedem Unternehmen zur Tagesordnung. Dass jede Leiter, jedes Gerüst und jeder Tritt in Unternehmen Arbeitsmittel darstellen und daraus Prüfungs- und Unterweisungsverpflichtungen entstehen, ist jedoch bei vielen Verantwortlichen nicht bekannt. Unternehmer solltenARTIKEL LESEN

Traditionshersteller Krause bietet umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten rund um die Arbeitssicherheit SafetyServices – Die KRAUSE Produktprüfungen Der heutige Arbeitsalltag ist geprägt von stetiger Veränderung und permanentem Wandel. Die regelmäßige Weiterbildung von Mitarbeitern in Unternehmen ist deshalb wichtiger denn je. Insbesondere wenn es um die Gesundheit der Mitarbeiter und damit verbunden um erheblicheARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Prüfung auf Scheinselbstständigkeit: Das Thema Scheinselbstständigkeit und in diesem Zusammenhang die Abgrenzung von Selbstständigen und Arbeitnehmern sowie die Frage, wie Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständige wie auch Arbeitnehmer in entsprechenden Fällen vorgehen können, gehört zu meinen Schwerpunktgebieten im Arbeitsrecht. ZunehmendARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 – 5 AZR 960/94 -, BAGE 83, 168-181. Arbeitsrecht Prüfung von Scheinselbstständigkeit: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den VertragARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen ArbeitsverhältnisseARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte undARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit: Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die AnfälligkeitARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Freier Mitarbeiter gründet GmbH: Eine beliebte Lösung in der Praxis, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist die Gründung einer GmbH durch den Auftragnehmer. Indem die GmbH anstelle des freien Mitarbeiters für den Auftraggeber tätig wird, soll das Problem der ScheinselbstständigkeitARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Manche Tätigkeiten nur im Arbeitsverhältnis zu erledigen: Gewisse Tätigkeiten sind von der Natur der Sache her schon so angelegt, dass sie nicht von einem echten selbstständigen Mitarbeiter ausgeführt werden können. Dazu zählt etwa Arbeit am Fließband, bei der derARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutz bei Kündigung wegen Krankheit. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Arbeitnehmer mehr als ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund.ARTIKEL LESEN