Schimmelpilzbildung wegen Baumängeln – Mieter muss nicht mehr lüften oder heizen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 16. Juni 2015 – 9 C 447/13 –, juris. Ausgangslage: Tritt in einer Mietwohnung Schimmelpilz auf, hat der Mieter grundsätzlich alle Rechte wegen eines Mietmangels. Das bedeutet z.B., dass der MieterARTIKEL LESEN