LRQA Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. Die bisher erforderliche jährliche Vor-Ort-Prüfung muss nun mehr nur alle 2 Jahre durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich für produzierendeARTIKEL LESEN

first energy erörtert Vor- und Nachteile der verschiedenen Energiemanagementsysteme und warum sich auch der größere Aufwand schnell bezahlt machen kann. Logo first energy – Die EnergieExperten Mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Änderung des Energiesteuergesetzes (§55) und Stromsteuergesetzes (§10) ist der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen an denARTIKEL LESEN