Abmahnung oder Kündigung des Betriebsrats aufgrund seiner Tätigkeit ist unzulässig
Zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 09. September 2015 – 7 ABR 69/13 –, juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage. Bei Verstößen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber diesen abmahnen oder kündigen. Wenn es um Betriebsratsmitglieder geht, ist das nicht so einfachARTIKEL LESEN