Urlaub: Was kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorschreiben?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers: Wer die Wartezeit von sechs Monaten nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BurlG) durchlaufen hat, erwirbt einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Das bedeutet bei einer Sechstagewoche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, bei einer Fünftagewoche von 20ARTIKEL LESEN