In Patchworkfamilien gibt es besondere Problemstellungen bezüglich Erbe und Pflichtteil, die im Testament oder Erbvertrag zu beachten sind. Das häufig genutzte Berliner Testament ist selten geeignet. Selzer Reiff Notare, Frankfurt: Informationen zum Vererben und Pflichtteil in der Patchworkfamilie Frankfurt, 11. Mai 2021 – Patchworkfamilien sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet.ARTIKEL LESEN

Praxisbeispiele und hilfreiche Tipps & Tricks: Auch die zweite ausgebuchte Kundenveranstaltung der PSD Bank Hannover zum Thema Erben & Vererben im Fora-Hotel Hannover war ein voller Erfolg. Unsere Referenten Dr. Carsten Hoppmann (Rechtsanwalt und Notar) und Kay Fassbender (Erbschaftsplaner) lieferten den Teilnehmern mit ihren Vorträgen zahlreiche Denkanstöße und deckten HandlungsbedarfARTIKEL LESEN

Ein neuer Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare informiert über Besonderheiten und Fallstricke der Nachlassregelung in Patchwork-Familien. Bettina Selzer und Sonja Reiff, Notare der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare in Frankfurt Frankfurt, 2. Juli 2019 – Heutzutage bleiben viele Ehen nicht mehr ein Leben lang bestehen. Ehen werden geschieden,ARTIKEL LESEN

(Bildquelle: Fotolia, Urheber: El Gaucho, ID: #15519434) Die finanzielle Unterstützung von Enkeln, ist für die meisten Großeltern eine Herzenssache. Während jedoch für Schenkungen an Ehepartner oder Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) großzügige persönliche Freibeträge bestehen, beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Personen der SteuerklassenARTIKEL LESEN

Einen gemeinsamen Nachlass regeln: Sonja Reiff, Rechtsanwältin aus Frankfurt zu den Unterschieden zwischen gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag. Rechtsanwältin Sonja Reiff zu den Unterschieden zwischen gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag Frankfurt, 9. März 2017 – Eheleute wollen ihren Nachlass oft gemeinsam regeln. Vielen ist hierbei die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testamentes präsent. AlsARTIKEL LESEN

Kreativer Coup der Finanzbehördern Vererben will überlegt sein (Bildquelle: Bernd Liebl, Magdeburg) Ein spannender Coup der Finanzbehörden erweist sich als heftige Falle für Eigenheimeigentümer, die ihr Eigenheim an ihre Hinterbliebenen vererben. Denn wenn Nichterben in dem vererbten Haus oder in der vererbten Wohnung mietfrei weiter wohnen bleiben, müssen sie diesenARTIKEL LESEN