Seit zwei Jahren ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Durch diese Verordnung werden alle in Deutschland tätigen Dienstleistungserbringer unter anderem verpflichtet, bereits vor Vertragsabschluss bzw. Projektbeginn ihren potenziellen Kunden und Auftraggebern unaufgefordert Angaben zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu machen und insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers sowie denARTIKEL LESEN