Rechtsanwältin Stefani Dach § 129 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, für die Durchführung von Sitzungen auf Video- und Telefonkonferenzen zurückzugreifen. Er ist hierzu aber nicht verpflichtet; dies unterliegt – im Rahmen der jeweils vor Ort geltenden Corona-Verordnungen – seinem freien Ermessen. Dem Arbeitgeber steht es nicht zu,ARTIKEL LESEN

Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro 1. Die Zuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 109 BetrVG setzt nicht voraus, dass der Wirtschaftsausschuss über sein an den Unternehmer gerichtetes Auskunfts- oder Vorlageverlangen zuvor einen (ordnungsgemäßen) Beschluss gefasst hat. 2. § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVGARTIKEL LESEN

Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht § 129 BetrVG – Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie (1) Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass DritteARTIKEL LESEN

RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, BELL & WINDIRSCH BRITSCHGI & KOLL ANWALTSBÜRO 1. Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig? Nach § 33 BetrVG besteht die Beschlussfähigkeit, wenn die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sind. In einem 9-köpfigen Gremium müssen also mindestens 5 Betriebsräte (inklusive eventueller Ersatzmitgliedern) anwesend sein. Wenn mehr alsARTIKEL LESEN

Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2019, – 17 SaARTIKEL LESEN

Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen für die geforderte Entgeltfortzahlung darlegen und beweisen. Er hat daher auch das Ende einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit vor Eintritt der aktuellen Erkrankung nachzuweisen. Urteil des BAG vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 Zitiert nach Presseerklärung Nr. 45/19ARTIKEL LESEN

Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro 1. Eine Entschädigung wegen nicht rechtmäßiger Videoüberwachung am Arbeitsplatz nach § 823 Absatz 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sie zu einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung geführt hat. Ob eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, dass die ZahlungARTIKEL LESEN

Rechtsanwältin Stefani Dach Die ordnungsgemäße Aufgabe eines Schreibens bei der Post begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens bei dem Empfänger. Der Absender muss im Streitfall vielmehr beweisen, dass das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser unter gewöhnlichen Umständen von dem SchreibenARTIKEL LESEN

Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihm in dem zu erteilenden qualifizierten Zeugnis für die geleistete Arbeit dankt und für die weitere berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht, wenn konkreteARTIKEL LESEN