Vertragshilfe24 klärt auf: Lebensversicherung muss Effektivkosten senken.

Die BaFin fordert die Senkung der Effektivkosten von Lebensversicherungen. Ein Anbieter greift nun zu einem Trick.

Bereits im Sommer 2023 bemängelte die Finanzaufsicht BaFin, dass die Effektivkosten vieler Lebensversicherungen so hoch seien, dass ein Nutzen für Kundinnen und Kunden in Frage gestellt werden kann. Es wurde gar der Verdacht geäußert, dass einige Produkte ihre Einstufung als Instrument zur Altersvorsorge nicht rechtfertigen können. Für die Versicherten ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Anbieter die Kosten möglichst gering halten. Diese werden schließlich direkt von den eingezahlten Beiträgen abgezogen und können die Rendite in einem erheblichen Ausmaß reduzieren. Die Generali wurde nun als erstes Unternehmen ganz konkret durch die BaFin aufgefordert, die Effektivkosten spürbar zu reduzieren. Doch wer nun annimmt, dass strukturelle Reformen eingeleitet wurden, der täuscht sich.

Grundlegende Verbesserungen sind nicht zu erwarten.

Das Unternehmen möchte unter allen Umständen vermeiden, dass die Vermittlungsprovisionen gesenkt werden müssen. Deshalb greift es zu einem kostspieligen Trick: Bei Fondspolicen, die seit 2021 bestehen, wird das Fondsvermögen um 0,7 Prozent erhöht. Das senkt in der Endabrechnung die Effektivkosten, ändert jedoch nichts an den grundsätzlichen Herausforderungen. Aus Sicht des Anbieters ist der Schritt gleichwohl nachvollziehbar. Das Geschäft mit Lebensversicherungen ist wesentlich schwieriger geworden als noch vor zehn oder gar zwanzig Jahren. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind heute kritischer und schließen immer seltener neue Verträge ab.

Die Lebensversicherungen sind deshalb auf einen erfolgreichen Vertrieb angewiesen und dieser leistet nur dann Höchstleistungen, wenn die Provisionen stimmen. Ob das Vorgehen der Generali den eigentlichen Bestrebungen der BaFin entgegenkommt und ob vor allem die Kundinnen und Kunden profitieren, darf bezweifelt werden. Einstweilen blieb der Finanzaufsicht nichts anderes übrig, dem „Deal“ zuzustimmen.

Sven Enger vom Verbraucherportal Vertragshilfe24 gibt zu bedenken: „Die Anbieter wollen unter allen Umständen vermeiden, am Vertrieb zu sparen, weil sie auf ein einigermaßen gut laufendes Neukundengeschäft angewiesen sind. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Kosten der Lebensversicherungen viel zu hoch sind und die Renditen der Anlegerinnen und Anleger schmälern.“.

Experten raten deshalb dazu, genau zu überprüfen, ob die Lebensversicherung wirklich die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen wird. Sollten hieran Zweifel bestehen, kann eine Abwicklung des Vertrages vor finanziellen Schäden schützen. Hierbei setzen professionelle Dienstleister alle bestehenden Ansprüche der Versicherten gegenüber der Versicherung durch und sorgen so für Planungssicherheit. Nach erfolgreicher Abwicklung der Lebensversicherung müssen die Kundinnen und Kunden nicht mehr befürchten, dass die Anbieter sich mit geschickten Tricks aus der Verantwortung stehlen.

Wer direkt prüfen möchte, ob eine Abwicklung des Vertrages möglich ist, findet dies im kostenlosen Vertragsrechner des Verbraucherportals Vertragshilfe24 heraus:
https://vertragshilfe24.de/rechner/

Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.

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