Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem AGG – Hinweise zur Beweislast
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitsrecht Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem ZusammenhangARTIKEL LESEN