Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Arbeitsrecht
Darf der Arbeitgeber private Eintragungen im Terminkalender lesen? Wenn der Chef private Einträge von Arbeitnehmern in Outlook oder Lotus Notes Terminkalendern heimlich kontrolliert, ist das in der Regel unzulässig. In bestimmten Ausnahmen kann der Arbeitgeber solche Kalendereinträge allerdings zur Begründung einer Kündigung nutzen und ein Gericht kann sie als BeweismittelARTIKEL LESEN