Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).ARTIKEL LESEN

Pflegegutachten werden immer wichtiger, vor allem dann wenn sie in eine Situation kommen, in der Angehörige gepflegt werden müssen.Um dann Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegutachten ertellt werden. Dies übernimmt im Regelfall immer der medizinische Dienst der Krankenkasse, aber aufgepasst. Der MDK ist parteiisch und nicht immerARTIKEL LESEN

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.ARTIKEL LESEN