EbAV-II-Richtlinie verabschiedet – Longial Presseinformation
Anforderungen an Pensionskassen und Pensionsfonds werden steigen Quelle: ClipDealer Bis zum 13. Januar 2019 muss die EbAV-II-Richtlinie in Deutschland umgesetzt sein. Dies hat der Bundestag am 30. November beschlossen. Das bedeutet für Einrichtungen der bAV (EbAV) wie Pensionskassen und -fonds: Verstärktes Risikomanagement und erweiterte Informationspflichten. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial,ARTIKEL LESEN